Wenn es auch nicht im
ersten Moment erkennbar ist, die Hauptuntersuchung ist ein
Grundstein für die Sicherheit auf unseren Straßen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt in § 29
vor, dass „die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen
(...) ihre Fahrzeuge (...) in regelmäßigen Zeitabständen
untersuchen zu lassen“ haben.
Die Prüfplakette darf nur angebracht werden, wenn keine
Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs
bestehen. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf,
darf auch eine Prüfplakette zugeteilt werden, wenn die
unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.
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